FÜHRERSCHEIN B
Die Führerscheinklasse B ist der klassische Pkw-Führerschein. Mit ihr darfst du Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse fahren. Je nach Gewicht des Anhängers reicht die Klasse B auch für kleinere Gespanne aus.
FÜHRERSCHEIN BF17
BF17 ermöglicht dir, die Fahrerlaubnis der Klasse B und auf Wunsch auch BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Bis zum 18. Geburtstag darfst du Fahrzeuge der Klassen B und BE nur mit einer eingetragenen Begleitperson führen.
FÜHRERSCHEIN B197
B197 verbindet die praktische Prüfung im Automatikfahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung. Du kannst die Prüfung auf einem Automatikauto ablegen und darfst danach trotzdem Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren.
FÜHRERSCHEIN B78
B78 ist die Klasse B mit einer Automatikbeschränkung. Du absolvierst die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und darfst anschließend ausschließlich Fahrzeuge der Klasse B fahren, die ohne manuelle Kupplung bedient werden.
FÜHRERSCHEIN B96
B96 ist eine Erweiterung der Klasse B für Gespanne, die für Klasse B zu schwer sind, aber noch nicht die Möglichkeiten der Klasse BE benötigen. Sie ist besonders für bestimmte Wohnwagen- und Anhängerkombinationen interessant.
FÜHRERSCHEIN BE
Die Führerscheinklasse BE ist die Anhänger-Erweiterung zur Klasse B. Sie eignet sich für größere Wohnwagen, Pferdeanhänger, Autotrailer und andere schwere Anhänger.
FÜHRERSCHEIN AM
Die Führerscheinklasse AM ist der Einstieg in die motorisierte Mobilität. Sie gilt vor allem für Mopeds, Roller und bestimmte leichte drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.
FÜHRERSCHEIN A1
Die Führerscheinklasse A1 ist der Einstieg in die Motorradklassen. Sie gilt für leichte Motorräder bis 125 cm³ und kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
FÜHRERSCHEIN A2
Die Führerscheinklasse A2 gilt für Motorräder der mittleren Leistungsklasse. Sie kann direkt ab 18 Jahren oder als Aufstieg von A1 erworben werden.
FÜHRERSCHEIN A
Die Führerscheinklasse A ist der unbeschränkte Motorradführerschein. Sie berechtigt zum Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbegrenzung und bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge.
FÜHRERSCHEIN C1
Die Führerscheinklasse C1 ist der kleine Lkw-Führerschein. Sie eignet sich für mittelschwere Lkw, größere Einsatz- oder Handwerksfahrzeuge und viele Wohnmobile über 3,5 Tonnen.
FÜHRERSCHEIN C1E
Die Führerscheinklasse C1E erweitert C1 um schwere Anhänger. Sie ist für größere Transport-, Wohnmobil- und Anhängerkombinationen bis zu einer festgelegten Gesamtgrenze gedacht.
FÜHRERSCHEIN C
Die Führerscheinklasse C ist der große Lkw-Führerschein für schwere Kraftfahrzeuge ohne obere Gewichtsgrenze innerhalb der Klasse. Für schwere Anhänger wird zusätzlich CE benötigt.
FÜHRERSCHEIN CE
Die Führerscheinklasse CE ist die Anhänger-Erweiterung zur Klasse C. Mit ihr darfst du schwere Lastzüge und Sattelzüge führen.
FÜHRERSCHEIN D1
Die Führerscheinklasse D1 ist der kleine Busführerschein. Sie gilt für kleinere Kraftomnibusse mit begrenzter Fahrgastzahl und Fahrzeuglänge.
FÜHRERSCHEIN D1E
Die Führerscheinklasse D1E erweitert D1 um Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
FÜHRERSCHEIN D
Die Führerscheinklasse D ist der große Busführerschein. Sie gilt für Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
FÜHRERSCHEIN DE
Die Führerscheinklasse DE ist die Anhänger-Erweiterung zur Klasse D. Sie wird benötigt, wenn ein Bus einen Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen soll.
Melde dich bequem online an oder besuche uns persönlich in einer unserer drei Filialen in Mainz. Wir beantworten deine Fragen und begleiten dich Schritt für Schritt bis zum Führerschein.
Erledige deine Anmeldung einfach und flexibel von zu Hause aus.
Du möchtest erst mit uns sprechen? In unseren Filialen nehmen wir uns Zeit für dich.
Mit drei Standorten findest du ROADMASTER ganz in deiner Nähe.
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Bei der regulären Klasse B legst du deine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug ab und darfst danach Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren. Bei B78 findet die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug statt. Danach darfst du grundsätzlich nur Automatikfahrzeuge fahren.
Bei B197 legst du die Prüfung ebenfalls auf einem Automatikfahrzeug ab, absolvierst aber zusätzlich eine vorgeschriebene Schaltausbildung. Danach darfst du innerhalb der Klasse B sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren. In der praktischen Prüfung kannst du dich dadurch stärker auf den Verkehr, die Blickführung und deine Entscheidungen konzentrieren, ohne gleichzeitig kuppeln und schalten zu müssen.
B197 eignet sich besonders, wenn du die Flexibilität eines Schaltführerscheins möchtest, deine praktische Prüfung aber lieber in einem Automatikfahrzeug ablegst. Viele Fahrschüler empfinden die Prüfung dadurch als ruhiger, weil sie sich ganz auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren können. Gleichzeitig lernst du während der vorgeschriebenen Schaltausbildung den sicheren Umgang mit einem Schaltwagen und bleibst danach bei der Fahrzeugwahl flexibel.
Für B197 absolvierst du mindestens zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug.
Anschließend findet eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer statt. Dabei zeigst du, dass du ein Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kannst.
Diese Testfahrt ist keine Prüfung wie beim TÜV. Sie findet in einer entspannten und vertrauten Atmosphäre mit deinem Fahrlehrer statt.
Ja. Nach der erfolgreich abgeschlossenen B197-Ausbildung darfst du innerhalb der Klasse B sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.
Wenn du später eine LKW- oder Busklasse erwerben möchtest, kann die Schlüsselzahl 197 allerdings Auswirkungen auf eine mögliche Getriebebeschränkung der neuen Klasse haben.
Sprich uns in diesem Fall frühzeitig an.
Beim begleiteten Fahren ab 17 kannst du die Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erwerben.
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur gemeinsam mit einer offiziell eingetragenen Begleitperson fahren.
Ab deinem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitung fahren. Die Probezeit beginnt bereits mit der Erteilung deiner BF17-Prüfungsbescheinigung.
Eine Begleitperson muss grundsätzlich:
Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen. Jede Person muss die Voraussetzungen erfüllen und offiziell eingetragen sein.
Bei ROADMASTER lernst du ohne Druck, mit klarer Begleitung und Fahrlehrern, die ruhig bleiben. Damit du nicht nur die Prüfung bestehst, sondern dich auch danach sicher auf der Straße fühlst.
Montag - Freitag:
10.00 bis 13.30 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag - Sonntag: Ruhetag
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