Dein Ziel. Deine Klasse.

FÜHRERSCHEIN B

Führerscheinklasse B (Pkw)

Die Führerscheinklasse B ist der klassische Pkw-Führerschein. Mit ihr darfst du Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse fahren. Je nach Gewicht des Anhängers reicht die Klasse B auch für kleinere Gespanne aus.

 

Was darfst du mit Klasse B fahren?

  • Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, ausgenommen Fahrzeuge der Motorradklassen.
  • Das Fahrzeug darf für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrersitz ausgelegt sein – also für maximal neun Personen einschließlich Fahrer.
  • Anhänger bis 750 kg: Ein Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg: Ein schwererer Anhänger ist erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg beträgt.
  • Unabhängig von der Fahrerlaubnis müssen immer die technisch zulässige Anhängelast und die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren beachtet werden.

Ausbildung im Überblick

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten; bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 6 Doppelstunden. Hinzu kommen 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
  • Praxis: Die Zahl der normalen Übungsstunden richtet sich nach deinem Lernfortschritt.
  • Vorgeschrieben sind 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit – jeweils 45 Minuten.
  • Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17.
  • Nachweise: Sehtest, Schulung in Erster Hilfe und allgemeine körperliche und geistige Eignung.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird unbefristet erteilt. Der Kartenführerschein ist als Dokument grundsätzlich 15 Jahre gültig und wird anschließend ohne erneute Fahrprüfung umgetauscht.
  • Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
  • Zusätzlich dürfen mit Klasse B im Inland bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden; bei einer Leistung von mehr als 15 kW gilt dies erst ab 21 Jahren.

FÜHRERSCHEIN BF17

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

BF17 ermöglicht dir, die Fahrerlaubnis der Klasse B und auf Wunsch auch BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Bis zum 18. Geburtstag darfst du Fahrzeuge der Klassen B und BE nur mit einer eingetragenen Begleitperson führen.

Was darfst du mit BF17 fahren?

  • Fahrzeuge der Klasse B und – sofern mit erworben – Fahrzeugkombinationen der Klasse BE.
  • Auch die Schlüsselzahl B96 kann im Rahmen von BF17 erworben werden.
  • Die in Klasse B enthaltenen Klassen AM und L dürfen bereits vor dem 18. Geburtstag ohne Begleitperson gefahren werden.

Ausbildung und Prüfung

  • Ausbildung und Prüfungen entsprechen vollständig der regulären Klasse B beziehungsweise BE.
  • Nach bestandener Prüfung erhältst du zunächst eine Prüfungsbescheinigung statt eines Kartenführerscheins.
  • Da die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält, musst du beim Fahren zusätzlich einen amtlichen Ausweis mitführen.

Anforderungen an die Begleitperson

  • mindestens 30 Jahre alt,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden EU-, EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis,
  • bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen.
  • Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht unter unzulässigem Alkohol-, Cannabis- oder Drogeneinfluss stehen.

Geltungsbereich und Dauer

  • Die BF17-Prüfungsbescheinigung gilt grundsätzlich in Deutschland. Österreich erkennt das deutsche Begleitete Fahren ebenfalls an.
  • Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht automatisch.
  • Die Prüfungsbescheinigung bleibt in Deutschland bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis gültig. Danach muss der Kartenführerschein verwendet werden.

FÜHRERSCHEIN B197

Klasse B mit Schlüsselzahl 197

B197 verbindet die praktische Prüfung im Automatikfahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung. Du kannst die Prüfung auf einem Automatikauto ablegen und darfst danach trotzdem Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren.

Was bedeutet die Schlüsselzahl 197?

  • B197 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern die Klasse B mit der nationalen Schlüsselzahl 197.
  • Voraussetzung sind mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Anschließend absolvierst du eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer. Dabei musst du zeigen, dass du einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kannst.
  • Die eigentliche praktische Fahrerlaubnisprüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.
  • Die Schlüsselzahl 197 ist keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge. Eine reine Automatikbeschränkung wird dagegen mit der Schlüsselzahl 78 eingetragen.

Was darfst du mit B197 fahren?

  • Der Fahrzeugumfang entspricht vollständig der Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz und Anhänger innerhalb der Grenzen der Klasse B.
  • Du darfst sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge der Klasse B fahren.

Ausbildung und Voraussetzungen

  • Die theoretische und praktische Ausbildung entspricht der Klasse B.
  • Zusätzlich kommen die 10 Schaltstunden und die 15-minütige Testfahrt hinzu.
  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre im Rahmen von BF17.
  • Nachweise: Sehtest, Erste-Hilfe-Schulung und allgemeine Eignung.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis wird wie Klasse B unbefristet erteilt; der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.
  • Enthalten sind die Klassen AM und L.

FÜHRERSCHEIN B78

Klasse B mit Schlüsselzahl 78

B78 ist die Klasse B mit einer Automatikbeschränkung. Du absolvierst die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und darfst anschließend ausschließlich Fahrzeuge der Klasse B fahren, die ohne manuelle Kupplung bedient werden.

Was bedeutet die Schlüsselzahl 78?

  • B78 ist keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern die Klasse B mit der EU-weit geltenden Schlüsselzahl 78.
  • Der Fahrzeugumfang entspricht der Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz und Anhänger innerhalb der Grenzen der Klasse B.
  • Die Berechtigung ist auf Fahrzeuge ohne manuell zu betätigende Kupplung beschränkt.

Ausbildung und Prüfung

  • Die theoretische und praktische Ausbildung entspricht grundsätzlich der Klasse B.
  • Die praktische Fahrerlaubnisprüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.
  • Zusätzliche Schaltstunden oder eine Schalt-Testfahrt sind für B78 nicht vorgeschrieben.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre im Rahmen von BF17.
  • Nachweise: Sehtest, Schulung in Erster Hilfe und allgemeine körperliche und geistige Eignung.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird unbefristet erteilt; der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.
  • Enthalten sind die Klassen AM und L.
  • Schaltfahrzeuge der Klasse B dürfen erst gefahren werden, wenn die Automatikbeschränkung nach den geltenden Voraussetzungen aufgehoben oder die Schlüsselzahl 197 eingetragen wurde.

FÜHRERSCHEIN B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

B96 ist eine Erweiterung der Klasse B für Gespanne, die für Klasse B zu schwer sind, aber noch nicht die Möglichkeiten der Klasse BE benötigen. Sie ist besonders für bestimmte Wohnwagen- und Anhängerkombinationen interessant.

 

 

Was darfst du mit B96 fahren?

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination muss mehr als 3.500 kg, darf aber höchstens 4.250 kg betragen.
  • B96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Eintragung zur Klasse B.

Ausbildung im Überblick

  • Für B96 ist eine mindestens siebenstündige Fahrerschulung vorgeschrieben.
  • Sie umfasst mindestens 150 Minuten Theorie, 210 Minuten praktische Übungen und 60 Minuten Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Eine theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ist nicht erforderlich. Nach erfolgreicher Schulung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung für die Eintragung aus.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre im Rahmen von BF17.
  • Klasse B muss bereits vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.
  • Bei einer nachträglichen Erweiterung einer bestehenden Klasse B sind keine neuen medizinischen Nachweise oder Erste-Hilfe-Nachweise erforderlich.

Gültigkeit

  • Die Berechtigung besteht zusammen mit der unbefristeten Klasse B. Der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.

FÜHRERSCHEIN BE

Führerscheinklasse BE (Anhänger)

Die Führerscheinklasse BE ist die Anhänger-Erweiterung zur Klasse B. Sie eignet sich für größere Wohnwagen, Pferdeanhänger, Autotrailer und andere schwere Anhänger.

 

 

Was darfst du mit Klasse BE fahren?

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger.
  • Der Anhänger oder Sattelanhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg haben.
  • Rechnerisch kann die Kombination damit bis zu 7.000 kg zulässige Gesamtmasse erreichen. Die tatsächliche Nutzung wird jedoch zusätzlich durch Anhängelast, Zuggesamtgewicht und weitere technische Fahrzeugdaten begrenzt.

Ausbildung im Überblick

  • Für die Erweiterung von B auf BE sind keine zusätzliche Theorieausbildung und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
  • Die Zahl der normalen Übungsstunden richtet sich nach deinem Lernfortschritt.
  • Vorgeschrieben sind 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit – jeweils 45 Minuten.
  • Zum Abschluss legst du eine praktische Prüfung mit Anhänger ab.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre im Rahmen von BF17.
  • Klasse B muss bereits vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.
  • Bei einem gemeinsamen Erwerb von B und BE gelten die Nachweise der Klasse B. Bei einer späteren Erweiterung sind diese normalerweise bereits vorhanden.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse BE wird unbefristet erteilt; der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.
  • Die Berechtigungen aus Klasse B einschließlich AM und L bleiben bestehen.

FÜHRERSCHEIN AM

Führerscheinklasse AM (Moped und Leichtfahrzeuge)

Die Führerscheinklasse AM ist der Einstieg in die motorisierte Mobilität. Sie gilt vor allem für Mopeds, Roller und bestimmte leichte drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.

 

 

Was darfst du mit Klasse AM fahren?

  • Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, beispielsweise Mopeds und Motorroller, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.
  • Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gelten grundsätzlich höchstens 50 cm³ Hubraum; bei Elektrofahrzeugen gelten die gesetzlichen Leistungsgrenzen der Klasse AM.
  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L6e innerhalb der dafür geltenden Gewichts- und Leistungsgrenzen.

Ausbildung im Überblick

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten; bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 6 Doppelstunden. Hinzu kommen 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
  • Praxis: Die Zahl der Übungsstunden richtet sich nach deinem Lernfortschritt. Besondere Ausbildungsfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten sind für AM nicht vorgeschrieben.
  • Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre.
  • Bis zum 16. Geburtstag gilt die Berechtigung aufgrund der Schlüsselzahl 195 nur im Inland.
  • Nachweise: Sehtest, Schulung in Erster Hilfe und allgemeine körperliche und geistige Eignung.

Gültigkeit

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird unbefristet erteilt. Der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig und wird anschließend als Dokument erneuert.

FÜHRERSCHEIN A1

Führerscheinklasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 cm³) – kurz erklärt

Die Führerscheinklasse A1 ist der Einstieg in die Motorradklassen. Sie gilt für leichte Motorräder bis 125 cm³ und kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

 

 

Was darfst du mit Klasse A1 fahren?

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit höchstens 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Motorleistung.
  • Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,1 kW je Kilogramm betragen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von höchstens 15 kW.

Ausbildung im Überblick

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff; bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 6 Doppelstunden. Hinzu kommen 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
  • Praxis: Übungsstunden nach Lernfortschritt sowie 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit – jeweils 45 Minuten.
  • Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Nachweise: Sehtest, Erste-Hilfe-Schulung und allgemeine Eignung.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt; der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.
  • Klasse A1 schließt die Klasse AM ein.

FÜHRERSCHEIN A2

Führerscheinklasse A2 (Motorräder bis 35 kW) – kurz erklärt

Die Führerscheinklasse A2 gilt für Motorräder der mittleren Leistungsklasse. Sie kann direkt ab 18 Jahren oder als Aufstieg von A1 erworben werden.

 

 

Was darfst du mit Klasse A2 fahren?

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit höchstens 35 kW Motorleistung.
  • Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,2 kW je Kilogramm betragen.
  • Das Motorrad darf nicht von einem Modell mit mehr als 70 kW Ausgangsleistung abgeleitet sein.

Direkteinstieg und Aufstieg

  • Direkteinstieg: Bei einem erstmaligen Erwerb gelten die reguläre Theorie- und Praxisausbildung mit 4 Doppelstunden klassenspezifischem Zusatzstoff sowie 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
  • Aufstieg von A1: Wenn du Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, ist grundsätzlich nur eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich. Eine erneute Theorieprüfung und gesetzlich festgelegte Pflichtfahrten sind dann nicht vorgeschrieben; vorbereitende Fahrstunden richten sich nach deinem Können.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Beim Direkteinstieg: Sehtest, Erste-Hilfe-Schulung und allgemeine Eignung.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt; der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.
  • Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.

FÜHRERSCHEIN A

Führerscheinklasse A (unbeschränkter Motorradführerschein) – kurz erklärt

Die Führerscheinklasse A ist der unbeschränkte Motorradführerschein. Sie berechtigt zum Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbegrenzung und bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge.

 

 

Was darfst du mit Klasse A fahren?

  • Motorräder, auch mit Beiwagen, ohne Begrenzung von Hubraum oder Motorleistung.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Direkteinstieg und Aufstieg

  • Direkteinstieg: Ab 24 Jahren mit regulärer Theorie- und Praxisausbildung. Der klassenspezifische Zusatzstoff umfasst 4 Doppelstunden; vorgeschrieben sind 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
  • Aufstieg von A2: Ab 20 Jahren, wenn Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besteht. In diesem Fall ist grundsätzlich nur eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW: Mindestalter 21 Jahre.

Voraussetzungen

  • Beim Direkteinstieg: Sehtest, Erste-Hilfe-Schulung und allgemeine Eignung.
  • Die Zahl der normalen Übungsstunden richtet sich nach deinem Lernfortschritt.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt; der Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.
  • Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM ein.

FÜHRERSCHEIN C1

Führerscheinklasse C1 (Lkw bis 7,5 t)

Die Führerscheinklasse C1 ist der kleine Lkw-Führerschein. Sie eignet sich für mittelschwere Lkw, größere Einsatz- oder Handwerksfahrzeuge und viele Wohnmobile über 3,5 Tonnen.

 

 

Was darfst du mit Klasse C1 fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg und höchstens 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Das Fahrzeug darf für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrersitz ausgelegt sein.
  • Ein Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist erlaubt.
  • Busse der Klassen D1 und D sind nicht umfasst.

Ausbildung im Überblick

  • Bei üblichem Vorbesitz der Klasse B umfasst der klassenspezifische Theorieunterricht 6 Doppelstunden. Hinzu kommen 6 Doppelstunden Grundstoff, da bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
  • Bei anderen vorhandenen Lkw- oder Busklassen kann sich der theoretische Mindestumfang verringern.
  • Die Zahl der Übungsstunden richtet sich nach dem Lernfortschritt. Bei der Erweiterung von B auf C1 sind 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt zu je 45 Minuten vorgeschrieben.
  • Zusätzlich gehört eine praktische Unterweisung in der Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs zur Ausbildung.
  • Abschluss: theoretische und praktische Prüfung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Vorbesitz: Klasse B muss vorhanden sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt sein.
  • Nachweise: ärztliche Eignungsuntersuchung sowie Untersuchung des Sehvermögens nach den besonderen Anforderungen für schwere Fahrzeugklassen.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt. Für jede Verlängerung sind erneut ein ärztlicher Eignungsnachweis und ein Nachweis über das Sehvermögen erforderlich.
  • Klasse C1 schließt keine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse ein. Die bereits vorhandene Klasse B einschließlich AM und L bleibt bestehen.

Gewerbliche Nutzung

  • Für viele gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich. Diese wird heute grundsätzlich durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. Gesetzliche Ausnahmen sind möglich.

FÜHRERSCHEIN C1E

Führerscheinklasse C1E (C1 mit schwerem Anhänger)

Die Führerscheinklasse C1E erweitert C1 um schwere Anhänger. Sie ist für größere Transport-, Wohnmobil- und Anhängerkombinationen bis zu einer festgelegten Gesamtgrenze gedacht.

 

 

Was darfst du mit Klasse C1E fahren?

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die gesamte Kombination höchstens 12.000 kg zulässige Gesamtmasse hat.
  • Außerdem ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination ebenfalls höchstens 12.000 kg erreicht.
  • Technische Anhängelasten und zulässige Zuggesamtgewichte des konkreten Fahrzeugs bleiben zusätzlich verbindlich.

Ausbildung im Überblick

  • Bei der Erweiterung von C1 auf C1E sind keine zusätzliche Theorieprüfung und kein gesonderter theoretischer Mindestunterricht erforderlich.
  • Die Zahl der normalen Übungsstunden richtet sich nach deinem Lernfortschritt.
  • Vorgeschrieben sind regelmäßig 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt zu je 45 Minuten sowie eine praktische Unterweisung am Fahrzeug.
  • Zum Abschluss legst du eine praktische Prüfung mit der Fahrzeugkombination ab.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Vorbesitz: Klasse C1 muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.
  • Nachweise: ärztliche Eignungsuntersuchung und Untersuchung des Sehvermögens; bei einer parallelen oder zeitnahen Beantragung können bereits vorliegende gültige Nachweise verwendet werden.

Gültigkeit und eingeschlossene Klassen

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt und muss mit medizinischem und augenärztlichem beziehungsweise ärztlichem Sehnachweis verlängert werden.
  • Klasse C1E schließt BE ein. D1E ist ebenfalls umfasst, wenn du bereits Klasse D1 besitzt.

Gewerbliche Nutzung

  • Für viele berufliche Gütertransporte ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation mit Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich; Ausnahmen richten sich nach dem konkreten Einsatz.

FÜHRERSCHEIN C

Führerscheinklasse C (Lkw über 3,5 t)

Die Führerscheinklasse C ist der große Lkw-Führerschein für schwere Kraftfahrzeuge ohne obere Gewichtsgrenze innerhalb der Klasse. Für schwere Anhänger wird zusätzlich CE benötigt.

 

Was darfst du mit Klasse C fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, ausgenommen Busse der Klassen D1 und D sowie Fahrzeuge der Motorradklassen.
  • Das Fahrzeug darf für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrersitz ausgelegt sein.
  • Ein Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist erlaubt.

Ausbildung und Voraussetzungen

  • Bei Vorbesitz der Klasse B umfasst der klassenspezifische Theorieunterricht 10 Doppelstunden; hinzu kommen 6 Doppelstunden Grundstoff.
  • Bei Vorbesitz von C1 oder bestimmten Busklassen gelten reduzierte theoretische Mindestumfänge.
  • Bei der Erweiterung von B auf C sind regelmäßig 5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben. Bei anderen Erwerbswegen oder einer gemeinsamen Ausbildung mit CE gelten abweichende Mindestzahlen.
  • Eine praktische Unterweisung in der Sicherheits- und Funktionskontrolle des Lkw gehört zur Ausbildung.
  • Abschluss: theoretische und praktische Prüfung.
  • Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre.
  • Ein Erwerb ab 18 Jahren ist insbesondere nach einer vollständigen Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht oder während beziehungsweise nach bestimmten anerkannten Berufsausbildungen möglich. Während der Ausbildung können Nutzungsbeschränkungen gelten.
  • Vorbesitz: Klasse B muss vorhanden sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt sein.
  • Nachweise: ärztliche Eignungsuntersuchung und besondere Untersuchung des Sehvermögens.

Gültigkeit, eingeschlossene Klassen und gewerbliche Nutzung

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt. Für die Verlängerung sind erneut medizinische und augenbezogene Nachweise erforderlich.
  • Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
  • Der Lkw-Führerschein allein genügt für viele gewerbliche Gütertransporte nicht. Zusätzlich kann eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht erforderlich sein. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis; außerdem ist regelmäßig alle fünf Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

FÜHRERSCHEIN CE

Führerscheinklasse CE (Lastzug und Sattelzug)

Die Führerscheinklasse CE ist die Anhänger-Erweiterung zur Klasse C. Mit ihr darfst du schwere Lastzüge und Sattelzüge führen.

 

 

Was darfst du mit Klasse CE fahren?

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C mit einem oder mehreren Anhängern beziehungsweise einem Sattelanhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Eine fahrerlaubnisrechtliche Obergrenze für die zulässige Gesamtmasse der Kombination besteht innerhalb der Klasse CE nicht. Maßgeblich bleiben jedoch sämtliche technischen und straßenverkehrsrechtlichen Gewichtsgrenzen.

Ausbildung und Voraussetzungen

  • Bei der Erweiterung von C auf CE umfasst der klassenspezifische Theorieunterricht 4 Doppelstunden. Da bereits eine Fahrerlaubnis besteht, sind regelmäßig 6 Doppelstunden Grundstoff zu absolvieren, soweit dieser nicht im gemeinsamen Ausbildungsgang angerechnet wird.
  • Bei der klassischen Erweiterung C auf CE sind 5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben.
  • Bei einem gemeinsamen Ausbildungsgang C und CE gelten besondere Aufteilungen der Mindestfahrten.
  • Eine praktische Unterweisung in der Sicherheitskontrolle und im Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination gehört zur Ausbildung.
  • Abschluss: theoretische und praktische Prüfung.
  • Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre; ein Erwerb ab 18 Jahren ist unter denselben qualifikations- oder ausbildungsbezogenen Voraussetzungen wie bei Klasse C möglich.
  • Vorbesitz: Klasse C muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.
  • Nachweise: ärztliche Eignungsuntersuchung und besondere Untersuchung des Sehvermögens.

Gültigkeit, eingeschlossene Klassen und gewerbliche Nutzung

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt und muss unter Vorlage aktueller Eignungs- und Sehnachweise verlängert werden.
  • Klasse CE schließt C1E, BE und T ein. DE ist zusätzlich umfasst, wenn bereits Klasse D vorhanden ist.
  • Für viele berufliche Fahrten sind zusätzlich Berufskraftfahrerqualifikation, Fahrerqualifizierungsnachweis und regelmäßige Weiterbildung erforderlich.

FÜHRERSCHEIN D1

Führerscheinklasse D1 (Kleinbus)

Die Führerscheinklasse D1 ist der kleine Busführerschein. Sie gilt für kleinere Kraftomnibusse mit begrenzter Fahrgastzahl und Fahrzeuglänge.

 

 

Was darfst du mit Klasse D1 fahren?

  • Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von höchstens 16 Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
  • Die Fahrzeuglänge darf höchstens 8 Meter betragen.
  • Ein Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist erlaubt.

Ausbildung und Voraussetzungen

  • Bei Vorbesitz der Klasse B umfasst der klassenspezifische Theorieunterricht grundsätzlich 10 Doppelstunden; hinzu kommen 6 Doppelstunden Grundstoff.
  • Bei Vorbesitz von C1 oder C kann sich der klassenspezifische Unterricht auf 4 Doppelstunden reduzieren.
  • Die praktische Mindestausbildung hängt davon ab, welche Klasse du bereits besitzt und wie lange der Vorbesitz besteht.
  • Bei mehr als zweijährigem Vorbesitz von B oder C1 sind mindestens 16 Fahrstunden Grundausbildung, 8 Überland-, 4 Autobahn- und 4 Nachtfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben.
  • Bei höchstens zweijährigem Vorbesitz von B oder C1 erhöht sich der Mindestumfang auf 41 Fahrstunden Grundausbildung, 19 Überland-, 12 Autobahn- und 7 Nachtfahrten.
  • Mit Vorbesitz der Klasse C gelten deutlich geringere Mindestumfänge.
  • Zusätzlich gehören technische Unterweisung, Abfahrtkontrolle und besondere busbezogene Handfertigkeiten zur Ausbildung.
  • Abschluss: theoretische und praktische Prüfung.
  • Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre.
  • Ein Erwerb ab 18 Jahren ist während oder nach bestimmten anerkannten Berufsausbildungen möglich; bis zum regulären Mindestalter gelten Einschränkungen auf Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.
  • Vorbesitz: Klasse B muss vorhanden sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt sein.
  • Nachweise: ärztliche Eignungsuntersuchung, besondere Untersuchung des Sehvermögens, Nachweis besonderer Leistungsanforderungen zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion sowie ein Führungszeugnis.

Gültigkeit, eingeschlossene Klassen und gewerbliche Nutzung

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt.
  • Für jede Verlängerung sind ärztliche Eignung und Sehvermögen erneut nachzuweisen. Bei Verlängerungen über das 50. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich erneut der besondere Leistungsnachweis erforderlich.
  • D1 selbst schließt keine weitere neue Fahrerlaubnisklasse ein. Die vorausgesetzte Klasse B einschließlich AM und L bleibt bestehen.
  • Für die berufliche Personenbeförderung ist zusätzlich regelmäßig eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch den Fahrerqualifizierungsnachweis.

FÜHRERSCHEIN D1E

Führerscheinklasse D1E (Kleinbus mit schwerem Anhänger)

Die Führerscheinklasse D1E erweitert D1 um Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

 

Was darfst du mit Klasse D1E fahren?

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Die technischen Grenzen des Zugfahrzeugs, insbesondere Anhängelast und zulässiges Zuggesamtgewicht, müssen eingehalten werden.

Ausbildung und Voraussetzungen

  • Bei der Erweiterung von D1 auf D1E sind keine zusätzliche Theorieprüfung und kein gesonderter theoretischer Mindestunterricht erforderlich.
  • Im Regelfall umfasst die praktische Mindestausbildung 4 Fahrstunden Grundausbildung, 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt zu je 45 Minuten.
  • Bei entsprechendem Vorbesitz der Klasse C1E können gesetzliche Mindestbestandteile der praktischen Ausbildung entfallen.
  • Zum Abschluss legst du eine praktische Prüfung mit der Fahrzeugkombination ab.
  • Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre; 18 Jahre sind im Rahmen bestimmter anerkannter Berufsausbildungen unter Einschränkungen möglich.
  • Vorbesitz: Klasse D1 muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.
  • Nachweise: dieselben medizinischen, augenbezogenen und leistungsbezogenen Nachweise wie für D1; außerdem Führungszeugnis.

Gültigkeit, eingeschlossene Klassen und gewerbliche Nutzung

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt und muss regelmäßig verlängert werden.
  • Ab Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ist neben Arzt- und Sehnachweis erneut der besondere Leistungsnachweis erforderlich.
  • Klasse D1E schließt die Klasse BE ein.
  • Für viele berufliche Fahrten im Personenkraftverkehr ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation mit Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich.

FÜHRERSCHEIN D

Führerscheinklasse D (Bus)

Die Führerscheinklasse D ist der große Busführerschein. Sie gilt für Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.

 

 

Was darfst du mit Klasse D fahren?

  • Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
  • Eine feste Obergrenze für Fahrgastzahl oder Fahrzeuglänge besteht innerhalb der Klasse D nicht.
  • Ein Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist erlaubt.

Ausbildung und Voraussetzungen

  • Bei Vorbesitz der Klasse B umfasst der klassenspezifische Theorieunterricht grundsätzlich 18 Doppelstunden; hinzu kommen 6 Doppelstunden Grundstoff.
  • Bei Vorbesitz von C, C1 oder D1 gelten reduzierte theoretische Mindestumfänge.
  • Auch die praktische Mindestausbildung richtet sich nach Vorbesitz und Dauer des Vorbesitzes.
  • Bei mehr als zweijährigem Vorbesitz von B oder C1 sind mindestens 33 Fahrstunden Grundausbildung, 12 Überland-, 8 Autobahn- und 5 Nachtfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben.
  • Bei höchstens zweijährigem Vorbesitz von B oder C1 erhöht sich der Mindestumfang auf 45 Fahrstunden Grundausbildung, 22 Überland-, 14 Autobahn- und 8 Nachtfahrten.
  • Mit Klasse C seit mehr als zwei Jahren gelten mindestens 7 Fahrstunden Grundausbildung, 8 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten; bei kürzerem C-Vorbesitz erhöhen sich diese Werte.
  • Bei Vorbesitz D1 gelten mindestens 20 Fahrstunden Grundausbildung sowie je 5 Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.
  • Technische Unterweisung, Abfahrtkontrolle und besondere Handfertigkeiten am Bus gehören ebenfalls zur Ausbildung.
  • Abschluss: theoretische und praktische Prüfung.
  • Reguläres Mindestalter: 24 Jahre.
  • Ab 23 Jahren: mit beschleunigter Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
  • Ab 21 Jahren: mit vollständiger Grundqualifikation; mit beschleunigter Grundqualifikation nur im Linienverkehr bis 50 km.
  • Ab 20 Jahren: während oder nach bestimmten anerkannten Berufsausbildungen.
  • Ab 18 Jahren: in entsprechenden Berufsausbildungen für Linienverkehr bis 50 km oder für Fahrten ohne Fahrgäste; dabei gelten gesetzliche Beschränkungen.
  • Vorbesitz: Klasse B muss vorhanden sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt sein.
  • Nachweise: ärztliche Eignungsuntersuchung, besondere Untersuchung des Sehvermögens, besonderer Leistungsnachweis zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion sowie Führungszeugnis.

Gültigkeit, eingeschlossene Klassen und gewerbliche Nutzung

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt.
  • Für Verlängerungen sind Arzt- und Sehnachweise erforderlich. Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich erneut der besondere Leistungsnachweis vorzulegen.
  • Klasse D schließt die Klasse D1 ein.
  • Für die berufliche Personenbeförderung ist neben dem Busführerschein regelmäßig eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich. Sie wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert und muss durch regelmäßige Weiterbildung aufrechterhalten werden.

FÜHRERSCHEIN DE

Führerscheinklasse DE (Bus mit schwerem Anhänger) – kurz erklärt

Die Führerscheinklasse DE ist die Anhänger-Erweiterung zur Klasse D. Sie wird benötigt, wenn ein Bus einen Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen soll.

 

 

Was darfst du mit Klasse DE fahren?

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Die technischen Anhänger- und Gewichtsgrenzen des konkreten Busses bleiben verbindlich.

Ausbildung und Voraussetzungen

  • Bei der Erweiterung von D auf DE sind keine zusätzliche Theorieprüfung und kein gesonderter theoretischer Mindestunterricht erforderlich.
  • Im Regelfall umfasst die praktische Mindestausbildung 4 Fahrstunden Grundausbildung, 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt zu je 45 Minuten.
  • Bei Vorbesitz der Klasse CE können gesetzliche Mindestbestandteile der praktischen Ausbildung entfallen.
  • Zum Abschluss legst du eine praktische Prüfung mit der Fahrzeugkombination ab.
  • Vorbesitz: Klasse D muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.
  • Für das Mindestalter gelten dieselben differenzierten Regelungen wie bei Klasse D: regulär 24 Jahre, mit Qualifikation oder bestimmter Berufsausbildung je nach Fall früher.
  • Nachweise: ärztliche Eignung, besondere Untersuchung des Sehvermögens, besonderer Leistungsnachweis und Führungszeugnis.

Gültigkeit, eingeschlossene Klassen und gewerbliche Nutzung

  • Die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt und muss mit den vorgeschriebenen Nachweisen verlängert werden.
  • Bei Verlängerungen über das 50. Lebensjahr hinaus ist erneut der besondere Leistungsnachweis erforderlich.
  • Klasse DE schließt D1E und BE ein.
  • Für die berufliche Personenbeförderung gelten zusätzlich die Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts einschließlich Fahrerqualifizierungsnachweis und Weiterbildung, soweit keine Ausnahme greift.

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Häufig gestellte Fragen

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Bei der regulären Klasse B legst du deine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug ab und darfst danach Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren. Bei B78 findet die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug statt. Danach darfst du grundsätzlich nur Automatikfahrzeuge fahren.

Bei B197 legst du die Prüfung ebenfalls auf einem Automatikfahrzeug ab, absolvierst aber zusätzlich eine vorgeschriebene Schaltausbildung. Danach darfst du innerhalb der Klasse B sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren. In der praktischen Prüfung kannst du dich dadurch stärker auf den Verkehr, die Blickführung und deine Entscheidungen konzentrieren, ohne gleichzeitig kuppeln und schalten zu müssen.

B197 eignet sich besonders, wenn du die Flexibilität eines Schaltführerscheins möchtest, deine praktische Prüfung aber lieber in einem Automatikfahrzeug ablegst. Viele Fahrschüler empfinden die Prüfung dadurch als ruhiger, weil sie sich ganz auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren können. Gleichzeitig lernst du während der vorgeschriebenen Schaltausbildung den sicheren Umgang mit einem Schaltwagen und bleibst danach bei der Fahrzeugwahl flexibel.

Für B197 absolvierst du mindestens zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug.

Anschließend findet eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer statt. Dabei zeigst du, dass du ein Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kannst.

Diese Testfahrt ist keine Prüfung wie beim TÜV. Sie findet in einer entspannten und vertrauten Atmosphäre mit deinem Fahrlehrer statt.

Ja. Nach der erfolgreich abgeschlossenen B197-Ausbildung darfst du innerhalb der Klasse B sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.

Wenn du später eine LKW- oder Busklasse erwerben möchtest, kann die Schlüsselzahl 197 allerdings Auswirkungen auf eine mögliche Getriebebeschränkung der neuen Klasse haben.

Sprich uns in diesem Fall frühzeitig an.

Beim begleiteten Fahren ab 17 kannst du die Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erwerben.

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur gemeinsam mit einer offiziell eingetragenen Begleitperson fahren.

Ab deinem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitung fahren. Die Probezeit beginnt bereits mit der Erteilung deiner BF17-Prüfungsbescheinigung.

Eine Begleitperson muss grundsätzlich:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen
  • bei der Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben


Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen. Jede Person muss die Voraussetzungen erfüllen und offiziell eingetragen sein.